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Kolumne des Monats

Arzt-Gehalt: Thema Arztgehälter in deutschen Krankenhäusern

Deutsche Krankenhäuser: zur Gehaltssituation von Ärztinnen und Ärzten [September 2011]

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) ein Forschungsgutachten zur Gehaltssituation von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus erstellt. Einbezogen wurden fünf Tarifverträge und damit mindestens 80% der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus.

Konkret wurden die Tarifwerke für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA), für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas), des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche (AVR-Diakonie) und der Entgelttarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Asklepios-Verwaltungsgesellschaft mbH (TV-Ärzte Asklepios) in ihrer jeweils geltenden Fassung einbezogen.

In Abhängigkeit von Berufsjahren und Qualifikation erfolgt die Einteilung der Arztgehälter in 4 Stufen. Die Analysen gehen von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden aus. Im Ergebnis werden nur die Einkommensspannen (von … bis) je Gehaltsstufe berücksichtigt, die gesamte Einkommensverteilung wird nicht im Detail dargestellt. Darüber hinaus ist nicht ausgewiesen, auf welchen Tarifvertrag sich das einzelne Arztgehalt bezieht. Denn so konstatieren die Autoren, insgesamt sind die Gehaltsunterschiede zwischen den verschiedenen Tarifwerken relativ gering. Das Gehalt / Gehaltsniveau in deutschen Krankenhäusern ist tarifvertragsübergreifend weitgehend vergleichbar. „Es ist also nicht so, dass bestimmte Trägergruppen ihre Ärzte generell besser oder schlechter bezahlen“ (Forschungsgutachten, S. 11).

Die Minimalwerte je Stufe enthalten keine Ruf- oder Bereitschaftsdienste. In den Maximalwerten sind jeweils Ruf- und Bereitschaftsdienste sowie zusätzliche Vergütungselemente (z.B. betriebliche Altersversorgung) berücksichtigt.

Arztgehälter in deutschen Krankenhäusern

Die genannten Werte berücksichtigen keine Gehaltsbestandteile für Überstunden, Privatliquidationen, Poolbeteiligungen oder Einnahmen aus Nebentätigkeiten. Ebenso ist die Möglichkeit individueller Arbeitszeitverlängerungen (Opt-out) über eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus nicht berücksichtigt.

Die Gehälter von Ärztinnen und Ärzten an Krankenhäusern können also deutlich höher ausfallen. Dabei sind die nicht tariflichen Gehaltsbestandteile Verhandlungssache. Zur Unterstützung bei Gehaltsverhandlungen kann eine professionelle Karriereberatung sinnvoll und sehr effektiv sein.

Ihre
Andrea Piro