
Arztgehälter an deutschen Universitätskliniken
Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken haben ihren eigenen Tarifvertrag [Februar 2022]
Die Grundgehälter von Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken liegen über den Gehältern ihrer Kolleg:innen an kommunalen und privaten Krankenhäusern. Das gilt insbesondere seit den letzten Tarifverhandlungen, die im März 2020 eine Gehaltserhöhung in drei Stufen um insgesamt 6,5% mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022 zum Ergebnis hatten.
Von diesem Tarifvertrag - getroffen vom Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - profitieren rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken. Einige Bundesländer, wie beispielsweise Baden-Württemberg, Berlin und Hessen, haben eigene Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte an ihren Universitätskliniken ausgehandelt, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf wendet den Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA) an. Ein Ost-West-Gefälle gibt es also bei den Gehältern von Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken nicht.
Klinikdirektorinnen und Klinikdirektoren sowie intensiv forschende Ärztinnen und Ärzte werden nicht nach diesem Tarifvertrag bezahlt. Die Arbeit in Forschung und Lehre der klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte wird in der Regel nicht zusätzlich vergütet, durch Bereitschafts- und Wochenenddienste lässt sich das Grundgehalt aufstocken einige Veröffentlichungen gehen von einem Plus bis zu 20 Prozent aus.
Gehälter von Assistenzärzt:innen, Fachärzt:innen, Oberärztinnen und Oberärzten sowie Leitenden Oberärzt:innen an Universitätskliniken
Bei Assistenzärzt:innen stehen die Erfahrungsstufen jeweils für ein Jahr, bei den anderen Entgeltgruppen dauert eine Gehaltserhöhung länger: Stufe 2 im vierten Jahr, Stufe 3 im siebten Jahr, Stufe 4 im neunten Jahr, Stufe 5 im elften Jahr, Stufe 6 im dreizehnten Jahr. Die folgende Tabelle zeigt die Arztgehälter der Entgeltgruppen in den Stufen 1 bis 5.
Zudem sollen die Ärztinnen und Ärzte durch den neuen Tarifvertrag entlastet werden. Künftig dürfen sie höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat leisten, sofern keine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Einmal im Quartal darf ein fünfter Dienst angeordnet werden.
Intensiv forschend Ärztinnen und Ärzte fallen aus diesem Tarifvertrag raus
Von diesem Tarifvertrag sind Ärztinnen und Ärzte ausgenommen, die mehr Arbeitszeit in die Forschung als in die Patientenversorgung investieren. Sie werden stattdessen nach dem Tarifvertrag der Länder (TvL) bezahlt. Nach Angaben des Marburger Bunds kann dies zu Gehaltsunterschieden von bis zu 2.000 Euro monatlich - zu Ungunsten der intensiv forschenden Ärztinnen und Ärzte - führen. Um solchen Fehlanreizen entgegen zu treten, sind einige (wenige) Standorte der Universitätsmedizin dazu übergegangen mit "Haustarifverträgen" die intensiv forschenden Ärztinnen und Ärzten den klinisch Tätigen finanziell gleich zu stellen.
Ihre
Andrea Piro